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Waffenerwerbsscheine

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann unter www.suisse-epolice.ch heruntergeladen werden und ist ausgefüllt mit folgenden Beilagen an die Gemeindekanzlei einzureichen:

  • Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt


Die Gebühren betragen Fr. 50.--.


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