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26.04.2024 01:02:27


Handlungsfähigkeitszeugnis

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder wir stellen Ihnen das Zeugnis auf Ihre Bestellung gegen Rechnung zu.

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