Adressauskünfte
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Benötigen Sie eine Adressauskunft? Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen: Von privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall, falls keine Datensperre besteht, auf Gesuch bekanntgegeben: Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird:
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