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29.03.2024 13:59:34


Beglaubigungen

Zuständiges Amt: Notariat und Grundbuchamt

Das Gemeindeammannamt beglaubigt insbesondere Unterschriften, Handzeichen, Abschriften und Auszüge. Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss der Gesuchsteller persönlich vorbeikommen und sich durch einen amtlichen Ausweis auszuweisen (Reisepass oder Identitätskarte).

Falls Ihr Dokument fürs Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch die Staatskanzlei. Dies ist eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Funktionsträgers des Notariates sowie der Eigenschaft, in welcher er gehandelt hat, und der Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Die Apostille ist dabei eine besondere Art der Überbeglaubigung: Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularischen Vertretung akzeptiert wird.
Apostillen wie auch Überbeglaubigungen sind bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich erhältlich.

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