Steuern
Zuständiges Amt: Finanzen und Steuern Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern, Grundsteuern und Erbschaftssteuern. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des Steuerjahres. Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens. Weitere Infomationen sowie ein Steuerberechnungsmodul entnehmen Sie bitte der Hompage des Kantonalen Steueramtes. Für Fragen im Zusammenhang mit Erbschafts- und Schenkungssteuern wenden Sie sich bitte direkt an das Kantonale Steueramt.
QUELLENSTEUERArbeitgebende die ausländische Arbeitnehmende beschäftigen (Ausweis B) können sich über Tarife und Abrechnungsabläufe beim Kantonalen Steueramt Zürich, Abt. Quellensteuer (Tel. 043 259 37 15) informieren.
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