Sicherheit, Militär
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Die Gemeindebehörden sind verpflichtet, der kantonalen Militärbehörde gewisse Meldungen zu erstatten und Leistungen gegenüber den in den Gemeinden wohnhaften Meldepflichtigen zu erbringen. Meldepflicht Sie sind neu zugezogen? Wir bitten Sie, Ihr Dienstbüchlein innerhalb von 14 Tagen an folgende Adresse einzusenden:
Schiesspflicht https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/militaer/pflichten-armeeangehoerige.html#main_accordion Zivilschutz Sie sind Angehöriger des Zivilschutzes und haben Fragen? Auskünfte erhalten Sie bei:
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