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Lernfahrausweis

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Für die Erteilung einer Lernfahrer-Kategorie ist das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises bzw. eines Führerausweises auszufüllen. Die Gesuchsformulare liegen bei der Einwohnerkontrolle, den Poststellen sowie den Polizeidienststellen auf, können aber auch direkt beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich bezogen werden.

Identifikation bzw. Personaliennachweis
Wird das Gesuch erstmals eingereicht, muss der/die Gesuchssteller/in persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder beim Strassenverkehrsamt vorsprechen und zusätzlich einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto vorlegen. Das Gesuch kann nicht per Post eingesandt werden.
Es wird eine Gebühr erhoben.

Ausstellung Lernfahrausweis
Der Lernfahrausweis wird nach der bestandenen Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters zugestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich, Taggenbergstr. 1, 8408 Winterthur, Tel: 052 224 24 24 oder auf der Hompage des Strassenverkehrsamtes.

Seit September 2005 ist die Anmeldung zur Fahr- und Fahrzeugprüfung übers Internet möglich. www.viacar.ch ist ein gemeinsames Portal der Strassenverkehrsämter verschiedener Kantone. Nach Anmeldung für theoretische und praktische Fahrprüfungen lassen sich Termine auch online verschieben.

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