Bestattung
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung bei uns zu melden. Verordnungen: Pikett, 365 Tage im Jahr Diverses Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt "ein Todesfall - was nun?" entnehmen. Pfarrämter: Links zum Thema: Online-Dienste
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