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Abmeldung

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug an unserem Schalter abmelden.
Sind Sie Ausländer, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Eine Abmeldung mit dem nachfolgenden Online-Dienst ist möglich. Ausländer müssen den Ausländerausweis zur Abmeldung an die Gemeindeverwaltung senden.

Preis: gratis


Online-Dienste

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