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29.03.2024 08:36:59


Wahlanordnung Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018 - 2022

Wahlanordnung Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018 - 2022

Am Sonntag, 15. April 2018 werden an der Urne gewählt:

Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge: 24. Januar 2018 (Datum Eingang).

Sonntag, 10. Juni 2018 (Urne):
Zweiter Wahlgang für die Wahlen vom 15. April 2018, sofern im ersten Wahlgang keine Wahl erfolgt

Wahlvorschläge für bisherige und neue Kandidatinnen und Kandidaten, die von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein müssen, sind dem Gemeinderat Rheinau bis zum erwähnten Datum (24. Januar 2018) einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist werden die provisorischen Vorschläge veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen angesetzt, innert welcher die Vorschläge ergänzt, geändert oder zurückgezogen, aber auch Neue eingereicht werden können.

Übersteigt die Zahl der Wahlvorschläge diejenigen der zu besetzenden Stellen nicht, werden amtliche Wahlzettel mit gedruckten Wahlvorschlägen verwendet.

Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung oder unter www.rheinau.ch > Dienste > Publikationen > Wahlvorschlag bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Beweismittel sind, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinderat Rheinau

Datum der Neuigkeit 15. Dez. 2017
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