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01.06.2023 07:59:37


Ganze Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet erklärt

In weiten Teilen Europas tritt das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit vermehrt auf. Damit steigt das Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz bringen. Letzte Woche wurden die ersten zwei Krankheitsfälle in einer Tierhaltung in Seuzach im Kanton Zürich gemeldet. Aufgrund des Gefahrenpotenzials und der unsicheren Risikolage verfügt das BLV zusammen mit den Kantonen vorbeugende Massnahmen und erklärt die ganze Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

 

Mit dem Text im Anhang weist das Veterinäramt (VETA) alle registrierten Geflügelhaltenden in den Gemeinden auf Ihre Verpflichtungen hin, damit die Vogelgrippe nicht in Hausgeflügelbestände eingeschleppt wird. Die von den Geflügelhaltenden zu treffenden Massnahmen betreffen die gegen Wildvögel gesicherte Haltung, Hygienemassnahmen, die getrennte Haltung von Hühnern und Gänsen / Enten sowie die Meldepflicht für einschlägig krankes Geflügel und vermehrt tote Tiere. Ausserdem sind Märkte und Ausstellungen mit Geflügel verboten.

Diese Massnahmen gelten schweizweit ab dem kommenden Montag, 28. November 2022, und bis mindestens 15. Februar 2023.

 

Die aktuell geltenden Bestimmungen finden Sie stets auf unserer Spezialwebsite zh.ch/vogelgrippe. Ebenda sind die Rundschreiben, weitergehende Informationen und Merkblätter, z. B. zu Wintergärten und Hygieneschleusen aufgeschaltet. Auch das Plakat «Kein Zutritt zur Geflügelhaltung» ist dort abrufbar (unter «Weitere Informationen»). Wir empfehlen allen Geflügelhaltenden, es als Vorsichtsmassnahme an Ihren Gehegen anzubringen.

 

Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung bei der Seuchenvorsorge:

 

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Kooperation, damit sich die Vogelgrippe nicht auch in anderen Geflügelhaltungen ausbreiten kann.


Dokument KRI-Schreiben-Geflugelhaltungen-Kontrollgebiet_def_221125.pdf (pdf, 231.2 kB)


Datum der Neuigkeit 28. Nov. 2022
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