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01.06.2023 07:56:31
Ganze Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet erklärt
In weiten Teilen Europas tritt das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit vermehrt auf. Damit steigt das Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz bringen. Letzte Woche wurden die ersten zwei Krankheitsfälle in einer Tierhaltung in Seuzach im Kanton Zürich gemeldet. Aufgrund des Gefahrenpotenzials und der unsicheren Risikolage verfügt das BLV zusammen mit den Kantonen vorbeugende Massnahmen und erklärt die ganze Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Mit dem Text im Anhang weist das Veterinäramt (VETA) alle registrierten Geflügelhaltenden in den Gemeinden auf Ihre Verpflichtungen hin, damit die Vogelgrippe nicht in Hausgeflügelbestände eingeschleppt wird. Die von den Geflügelhaltenden zu treffenden Massnahmen betreffen die gegen Wildvögel gesicherte Haltung, Hygienemassnahmen, die getrennte Haltung von Hühnern und Gänsen / Enten sowie die Meldepflicht für einschlägig krankes Geflügel und vermehrt tote Tiere. Ausserdem sind Märkte und Ausstellungen mit Geflügel verboten.
Diese Massnahmen gelten schweizweit ab dem kommenden Montag, 28. November 2022, und bis mindestens 15. Februar 2023.
Die aktuell geltenden Bestimmungen finden Sie stets auf unserer Spezialwebsite zh.ch/vogelgrippe. Ebenda sind die Rundschreiben, weitergehende Informationen und Merkblätter, z. B. zu Wintergärten und Hygieneschleusen aufgeschaltet. Auch das Plakat «Kein Zutritt zur Geflügelhaltung» ist dort abrufbar (unter «Weitere Informationen»). Wir empfehlen allen Geflügelhaltenden, es als Vorsichtsmassnahme an Ihren Gehegen anzubringen.
Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung bei der Seuchenvorsorge:
- Funde von toten Wildvögeln: Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht angefasst werden. Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sowie der Fund von mehreren toten Singvögeln am gleichen Ort sind der Polizei (Nummer 117) zu melden. Diese leitet die nötigen Massnahmen ein.
- Meldepflicht für Geflügelhaltungen: Noch nicht beim VETA angemeldete Geflügelhaltungen (auch Kleinst- oder Hobbyhaltungen) sollen sich bei uns registrieren. Das geht ganz einfach online: Über zh.ch/tierregister gelangt man auf die allgemeine Tier-Registrierungs-Site. Und via diesen Link geht es direkt zur Geflügelregistration: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/registrierung-von-tieren.html#1971072256. Bitte machen Sie die Geflügelhaltenden in Ihrer Gemeinde auf die Registrierungspflicht gemäss Tierseuchengesetzgebung aufmerksam (vgl. Art. 18a Tierseuchenverordnung).
- Zutritt zu Geflügelhaltungen untersagen: Es wird eingehend empfohlen, keine Drittpersonen in Geflügelhaltungen zu lassen. Hierfür kann ein Aushang am Hühnerhaus gute Dienste erweisen. Eine entsprechende Vorlage finden Sie auf der erwähnten Website unter «Weitere Informationen».
- Direktzahlungen:
Die Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) sieht Beiträge für die freiwilligen Tierwohlprogramme «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme» (BTS-Programm) und «Regelmässiger Auslauf im Freien» (RAUS-Programm) vor. Die Anforderungen des RAUS-Programms bilden die Basis für die Schweizerische Bio-Tierhaltung. Zudem bauen verschiedene privatrechtliche Labelprogramme auf dem BTS- und dem RAUS-Programm auf.
Artikel 72 Absatz 4 der DZV sieht vor, dass die Tierwohlbeiträge nicht gekürzt werden, wenn eine Anforderung nach Artikel 74 (BTS) oder 75 (RAUS) und nach Anhang 6 aufgrund eines behördlichen Erlasses nicht eingehalten werden kann. Damit haben die Einschränkungen des Auslaufs, welche durch die vorliegende Verordnung veranlasst werden, keine Kürzungen der Tierwohlbeiträge zur Folge.
Bei Fragen zu Direktzahlungen wenden Sie sich bitte ans Amt für Landschaft & Natur (ALN), Mail direktzahlungen@bd.zh.ch.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Kooperation, damit sich die Vogelgrippe nicht auch in anderen Geflügelhaltungen ausbreiten kann.
Dokument KRI-Schreiben-Geflugelhaltungen-Kontrollgebiet_def_221125.pdf (pdf, 231.2 kB)
Datum der Neuigkeit 28. Nov. 2022