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Allgemeines Feuerverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet

Aufgrund der seit längerem andauernden niederschlagsfreien Periode, verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen, hat der Gemeinderat die Situation, auch im Hinblick auf den bevorstehenden 1. August, bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und des Feuerns im Freien beurteilt. Sowohl im Wald als auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht eine grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen. Die Prognosen von Meteo Schweiz sagen weiterhin warmes und trockenes Wetter voraus.

Aus diesen Gründen beurteilt der Gemeinderat Rheinau die Waldbrandgefahr als erheblich und hat für das Gemeindegebiet ab Mittwoch, 27. Juli 2022 ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet Rheinau erlassen. Dieses allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:

  • Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
  • Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden (erlaubt sind Elektro- oder Gasgrills)
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk
  • Keine Höhenfeuer

Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Feuerverbot strikte zu befolgen und Widerhandlungen oder verdächtige Situationen (Feuerausbruch, Rauchentwicklung etc.) unverzüglich der Polizei oder der Feuerwehr zu melden (Telefon 117 oder 118).

Gemeinderat Rheinau, 27. Juli 2022


Dokument Gemeinsame_Medienmitteilung_Allgemeines_Feuerverbot_2022.pdf (pdf, 808.3 kB)


Datum der Neuigkeit 28. Juli 2022