Wahlanordnung, Ersatzwahlen für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022Untenstehend finden Sie die Wahlanordnungen für:
Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. Es wird deshalb per 1. Dezember 2019 eine Frist von 40 Tagen angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein müssen, sind dem Gemeinderat Rheinau bis spätestens 9. Januar 2020 einzureichen. Gemeinderat Rheinau
Datum der Neuigkeit 22. Nov. 2019
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